Haftung, Versicherungen

Die Haftung der Schule bei Sachschäden richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich jedoch grundsätzlich nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die Ihr Kind mit in die Schule bringt, die aber nichts mit der Schule oder dem Unterricht zu tun haben.
Gleiches gilt für wertvolle Gegenstände (Uhren, Schmuck usw.). Besonders an Tagen mit Sportunterricht sollte kein Kind solche Gegenstände mit dabei haben, da sie während des Sports abgelegt werden müssen und dabei verloren gehen könnten.
Es empfiehlt sich, für Ihr Kind eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, um bei Schäden, die Ihr Kind vorsätzlich verursacht, gegen Schadenersatzansprüche abgesichert zu sein.
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