Gesetzliche Unfallversicherung

Jede Schülerin und jeder Schüler ist durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich Pausen) und auf die sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulausflüge, Besichtigungen, Schullandheimaufenthalte) sowie auf den Schulweg bzw. auf den Weg zu und von einer Schulveranstaltung.
Sollte ein Kind bei einer dieser Gelegenheiten eine Verletzung erleiden, so muss der behandelnde Arzt oder Zahnarzt bzw. das in Anspruch genommene Krankenhaus vor der Behandlung unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Erfährt der Arzt dies nicht, so ist er berechtigt, den Eltern eine Privatrechnung zu stellen. Auch die Schulleitung muss schnellstmöglich über den Unfall informiert werden!
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