Fragen und Antworten

Elternabende, Sprechstunden und -tage

Der Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Schule kommt in den ersten Schuljahren besondere Bedeutung zu. Darum werden in der Grundschule zu Beginn des Schuljahres Klassen-Elternversammlungen durchgeführt, in denen Erziehungs- und Unterrichtsziele sowie unterrichtliche Verfahrensweisen erläutert und Fragen von allgemeiner Bedeutung erörtert werden.

Förderer der Grundschule Pöcking

Projektleitung: Iris Suckfüll und Felizitas Merz

Ein Projekt der Stiftung für Pöcking

IBAN: DE34 7025 0150 0029 1397 89


Gesetzliche Unfallversicherung

Jede Schülerin und jeder Schüler ist durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich Pausen) und auf die sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulausflüge, Besichtigungen, Schullandheimaufenthalte) sowie auf den Schulweg bzw. auf den Weg zu und von einer Schulveranstaltung.

    

Grundschul ABC der GS Pöcking


Haftung, Versicherungen

Die Haftung der Schule bei Sachschäden richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich jedoch grundsätzlich nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die Ihr Kind mit in die Schule bringt, die aber nichts mit der Schule oder dem Unterricht zu tun haben.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen vor allem der Übung des Lernstoffs im Anschluss an den Unterricht oder der Vorbereitung des nachfolgenden Unterrichts. Gleichzeitig sollen sich die Kinder dadurch allmählich an selbstständiges Arbeiten gewöhnen.

    

Interessante Links für Eltern

Festlegungen zur Arbeit des Elternbeirats:

http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

 

Das bayerische Schulsystem im Überblick:

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html

 

Informationen zur Vereinbarkeit von Schule und Beruf:

http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie.html

 

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber der Schule:

http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html


Klassenelternsprecher, Elternbeirat

Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter für die Dauer eines Jahres.

Der Klassenelternsprecher nimmt die besonderen, seine Klasse betreffenden schulischen Belange der Erziehungsberechtigten wahr. Er soll in diesem Rahmen das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen, das Interesse und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit der Lehrkraft oder dem Schulleiter besprechen.

Gegebenenfalls soll der Klassenelternsprecher auch zwischen Eltern und Klassenlehrer vermitteln, wobei zunächst vor allem auf persönliche Aus- sprachen zwischen den Betroffenen hingewirkt werden soll.


Lernmittel / Schulranzen

Schulbücher werden im Rahmen der Vorschriften des Schulfinanzierungsgesetzes unentgeltlich an die Schüler ausgeliehen. Die übrigen Arbeitsmittel und das Verbrauchsmaterial (z.B. Hefte, Schreib-, Zeichen- sowie Werkmaterial) müssen von den Erziehungsberechtigten selbst beschafft bzw. bezahlt werden.

Lesepaten

Die Stiftung für Pöcking möchte mit dem Projekt "Kinder- und Jugend - Leseförderung" Kindern helfen, den Zugang zum Lesen zu finden, die Lesefreude wecken und somit das Lernen leichter machen. Auch in diesem Schuljahr stehen Lesepaten kostenfrei zur Verfügung, die sich einmal pro Woche mit Schulkindern zum gemeinsamen Lesen treffen. Die Termine werden individuell vereinbart. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrer und -lehreinnen Ihres Kindes und wir werden den idealen Lesepaten für Ihr Kind finden.