Klassenelternsprecher, Elternbeirat

Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter für die Dauer eines Jahres.

Der Klassenelternsprecher nimmt die besonderen, seine Klasse betreffenden schulischen Belange der Erziehungsberechtigten wahr. Er soll in diesem Rahmen das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen, das Interesse und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit der Lehrkraft oder dem Schulleiter besprechen.

Gegebenenfalls soll der Klassenelternsprecher auch zwischen Eltern und Klassenlehrer vermitteln, wobei zunächst vor allem auf persönliche Aus- sprachen zwischen den Betroffenen hingewirkt werden soll.

Soweit es sich um schulische Belange über den Rahmen einer Klasse hinaus handelt, kommen diese Aufgaben dem Elternbeirat zu, der sich in unserer Schule aus allen Klassenelternsprechern zusammensetzt.
Sie haben also jederzeit die Möglichkeit, sich unmittelbar an Ihren Klassenelternsprecher oder den Elternbeirat zu wenden, wenn Sie Ihr Anliegen nicht der Lehrkraft oder dem Schulleiter persönlich vortragen wollen. Die Gelegenheit, eine Person Ihres Vertrauens zum Klassenelternsprecher zu wählen, ggf. auch sich selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen, sollten Sie deshalb unbedingt wahrnehmen.


In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu bedenken, dass Sie Kritik an Maßnahmen der Schule oder einer Lehr-kraft zu Hause nach Möglichkeit nicht im Beisein Ihres Kindes äußern sollten, um Ihr Kind nicht unnötig inneren Konflikten auszusetzen oder sein Vertrauensverhältnis zur Schule zu belasten.

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